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Ist Ihre Krankenversicherung zu teuer?
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Beitragserhöhungen satt und sehen sich der Preisspirale
hilflos ausgeliefert?
Dann handeln Sie jetzt!
Wehren Sie sich gegen die Preispolitik der Kassen! |
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Ein Ende der Beitragserhöhungen ist nicht
abzusehen und die Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen steigen dabei nicht einmal im angemessenen
Verhältnis.
Im Gegenteil! Gesetzlich Versicherte können mit immer
weniger Leistung und immer höheren Zuzahlungen rechnen.
Arztbesuch für viele schon Luxus!!
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Verantwortliche rühmen sich mit tollen
Leistungen, rückläufigen Arztbesuchen und weniger
Krankschreibungen. Wenn man aber hinter die Kulissen
schaut, stellt man schnell fest:
Ein Arztbesuch für viele schon Luxus!
Die Zuzahlungen für Medikamente und die
Praxisgebühr können sich viele Bürger schlichtweg
nicht mehr leisten, eine traurige Entwicklung! |
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Warum die Versicherung
wechseln?
Die Versicherungsbeiträge sind für die meisten
Versicherungsnehmer wesentlich günstiger als bei einer gesetzlichen
Krankenversicherung. Im Vergleich bieten private Krankenversicherern
oft mehr oder bessere Gesundheitsleistungen, als eine gesetzliche
Krankenkassen.
Wie kann man die Versicherung wechseln?
Abhängig davon, ob Sie zurzeit
gesetzlich oder privat versichert sind, bestehen verschiedene
Fristen und Regelungen, um in eine private Krankenversicherung
wechseln zu können.
1. Wenn Sie freiwillig
gesetzlich versichert sind:
Sie können Ihre
gesetzliche Krankenversicherung jederzeit kündigen, die
Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
Eine Ausnahme gibt es: Sie haben einen gesetzlichen Wahltarif
abgeschlossen und sind an diesen noch vertraglich gebunden.
2. Wenn Sie bereits privat
versichert sind ...
a) Sie müssen für
einen Wechsel der PKV die regulären Kündigungsfristen beachten.
Die privaten Krankenversicherungen haben jedoch unterschiedliche
Fristen, entweder können Sie zum Ende des Kalenderjahres
kündigen oder zum Ende des Versicherungsjahres, jeweils nach
Einhaltung der Mindestvertragsdauer von 1-2 Jahren.
b) Sie können nach
Erhalt einer Beitragserhöhung innerhalb einer Frist von 4 Wochen
kündigen. Sie müssten in diesem Fall auch keine
Mindestvertragsdauer einhalten.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?
In diesem Fall ist der
Berufsstatus ausschlaggebend.
a) Selbstständige,
Freiberufler und Beamte können, unabhängig vom Einkommen, in die
PKV wechseln.
b)
Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 48.950 Euro können Angestellte
und Arbeiter können in die PKV wechseln.
Die gesetzliche Neuregelung vom 02.02.2008 erlaubt den Wechsel nur
wenn das Einkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren
erreicht wird! Erst dann kann man in die PKV wechseln.
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